Bundesrat: Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestätigt

Dezember 17, 2023

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Ab jetzt zählen Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer für Asyl. Das bedeutet, dass Anträge schneller durchgewunken und in den meisten Fällen abgelehnt werden können.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung mit Mehrheit für das entsprechende Gesetz aus dem Bundestag gestimmt.

Als sichere Herkunftsstaaten werden Länder bezeichnet, bei denen die Behörden davon ausgehen, dass dort in der Regel keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung stattfindet. Das Asylverfahren lässt sich bei Menschen aus sog. sicheren Herkunfststaaten schneller durchführen.  Die Anerkennungsquote bei Asylfällen aus Georgien und Moldau aus dem ersten Halbjahr 2023 liegt nur bei 0.1 Prozent.

Mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer bleibt zwar das Recht auf individuelle Anhörung für Menschen aus diesen Staaten unberührt, allerdings gibt es zusätzliche Auflagen und Benachteiligungen. Dazu gehören die Pflicht in einer Geflüchtetenunterkunft zu bleiben, und ein allgemeines Arbeitsverbot.

Außer Georgien und Moldau zählen folgende Länder zu den sog. sicheren Herkunftsstaaten (Quelle BAMF):

  • die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Ghana
  • Kosovo
  • Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
  • Montenegro
  • Senegal
  • Serbien

Kritische Stimmen zur Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer kamen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.

Quelle: Tagesschau

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