Schleswig-Holstein: wegen Homosexualität verfolgte Tunesierin trotz Suizidversuch in Abschiebehaft nach Schweden gebracht
August 7, 2023
Mariem F. versucht sich das Leben zu nehmen, als sie erfährt, dass sie abgeschoben werden soll. Sie kommt in eine psychiatrische Klinik in Schleswig-Holstein, doch mitten in der Nacht kommt die Polizei in ihr Zimmer, um sie mitzunehmen.
Mariem ist jetzt in Schweden in Abschiebehaft. Sie soll in ihre Heimat nach Tunesien abgeschoben werden, obwohl sie dort aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt wurde. Sie wäre dort in Lebensgefahr.
Mariem ist kein Einzelfall.
Während die Gewalt der Abschiebungen eskaliert, fordert Innenministerin Nancy Faeser schärfere Abschieberegeln. Zugriff auf Handydaten, Zutritt zu Zimmern, Abschiebehaft bis zu 28 Tage. Schon heute werden Menschen aus Kliniken, aus Schulen, aus Sprachkursen abgeholt und weggesperrt.
Es ist einfach, härteres Durchgreifen zu fordern und mit Abschiebungen populistischen Wahlkampf zu machen, wenn man die Fakten ignoriert. Denn die meisten ausreisepflichtigen Menschen können überhaupt nicht abgeschoben werden. Grund dafür: Ihre Grundrechte. Man kann nicht einfach Menschen abschieben, die beispielsweise krank sind oder aus unsicheren Ländern kommen. Mehr Abschiebungen bedeuten in der Praxis also eine Aushöhlung der Grundrechte.
In einem Rechtsstaat kann man sich nicht aussuchen, von welchen Menschen man die Rechte schützt und von welchen nicht. Hinter den Zahlen stehen Menschen und hinter den Verschärfungen steht Gewalt.
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