Entgegen den Behauptungen der Ampel – Kurzgutachten zeigt die Fehler des Rückführungsverbesserungsgesetzes

Januar 17, 2024

Boot mit Geflüchteten vor Lesbos

Zum geplanten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ liegt nun ein weiteres Kurzgutachten von Prof. Dr. Aziz Epik (Universität Hamburg) und Prof. Dr. Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg) vor, das zur Kriminalisierung der Seenotrettung Stellung nimmt. In dem Gutachten wird festgestellt dass der aktuelle Entwurf weiterhin Formulierungen enthält die dazu führen können, dass Seenotrettung zukünftig strafbar wird.

Der Bundestag will morgen genau dieses Gesetz verabschieden und dadurch ermöglichen, dass Seenotrettung und humanitäre Hilfe kriminalisiert werden können, um das zu verhindern, schreib jetzt deinen Abgeordneten und übe Druck aus! Wir dürfen nicht zulassen dass durch falsche Versprechungen und Gesetzesverdrehungen Hilfe zur Straftat gemacht wird.

Dieses Gesetz ist und bleibt inhaltlich und formell katastrophal und darf morgen nicht beschlossen werden!

Foto: Erik Marquardt

Vollständiger Text zur Kurzstellungnahme §96 Abs.4 AufenthG:

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